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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1993 - 8 A 10439/93   

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https://dejure.org/1993,11937
OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1993 - 8 A 10439/93 (https://dejure.org/1993,11937)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.12.1993 - 8 A 10439/93 (https://dejure.org/1993,11937)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 8 A 10439/93 (https://dejure.org/1993,11937)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertreter einer Jagdgenossenschaft; Jagdpachtvertrag; Beschluß des zuständigen Organs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.1987 - 8 A 15/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1993 - 8 A 10439/93
    Das berechtigte Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit dieses Beschlusses ( § 43 Abs. 1 VwGO ) kann daher nicht mit der Möglichkeit der Rückgängigmachung des Pachtvertrages begründet werden (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 11. Februar 1987 - 8 A 15/86 -, RdL 87, 135).
  • VG Bayreuth, 25.04.2023 - B 1 E 23.169

    Einstweilige Anordnung nach Abschluss des Jagdpachtvertrags,

    Einer Sicherungsverfügung gegen den Verpachtungsbeschluss der Antragsgegnerin stehe ein bereits in Vollzug gesetzter Pachtvertrag nicht entgegen (unter Verweis u.a. auf OVG RhPf, U.v. 16.12.1993 - 8 A 10439/93 - juris).

    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Feststellung geeignet erscheint, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (stRspr, vgl. nur BVerwG, U.v. 6.2.1986 - 5 C 40.84 - BVerwGE 74, 1 = juris Rn. 28 und vom 25.10.2017 - 6 C 46.16 - BVerwGE 160, 169 = juris Rn. 20; so auch OVG RhPf, U.v. 16.12.1993 - 8 A 10439/93 - juris Rn. 24).

    Eine Wiederholungsgefahr setzt das Bestehen einer konkreten Gefahr voraus, dass die Antragsgegnerin in absehbarer Zeit in einer gleichartigen Situation eine gleichartige Entscheidung trifft (OVG RhPf, U.v. 16.12.1993 - 8 A 10439/93 - juris Rn. 26).

    Ein Feststellungsinteresse kann auch nicht damit begründet werden, dass dieses Verfahren der Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses dient (OVG RhPf, U.v. 16.12.1993 - 8 A 10439/93 - juris Rn. 25).

    Ein derartiges Feststellungsinteresse folgt nicht bereits daraus, dass aufgrund der begehrten gerichtlichen Feststellung der Jagdpachtvertrag aufgelöst werden könnte (vgl. OVG RhPf, U.v. 16.12.1993 - 8 A 10439/93 - juris Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1797/02

    Klagebefugnis und Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung der

    Dabei kann offen bleiben, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Rechtswidrigkeit der Verpachtungsentscheidung - abgesehen von Fällen kollusiven oder arglistigen Handelns oder wirksamer und erkennbarer Beschränkung der Vertretungsmacht des Vertragschließenden nach außen (durch Gesetz oder Satzung) - überhaupt Auswirkungen auf die Wirksamkeit bereits abgeschlossener Pachtverträge haben kann (verneinend: BGH, Urt. v. 02.02.1965 - V ZR 259/62 - RdL 65, 102; OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.1993 - 8 A 10439/93 - RdL 1994, 195; letztlich offen gelassen im Senatsurt. v. 20.10.1994 - 5 S 2775/93 - a.a.O.; vgl. im Übrigen Metzger in: Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht - Fischereirecht, 3. Aufl. 1998, § 11 BJagdG Rdnr. 6 und § 10 BJagdG Rdnr. 2; Mitzschke/Schäfer, BJG, 4. Aufl. 1982 § 11 Rdnrn. 123, 142).
  • VG Saarlouis, 10.09.2008 - 5 K 12/08

    Zulassung der Öffentlichkeit und Fehlen eines Jagdkatasters bei einer

    so: BGH, Urteil vom 02.02.1965 - V ZR 259/62 - RdL 65, 102; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.1993 - 8 A 10439/93 - RdL 1994, 195 = NuR 1994, 503 = Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 83; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.12.2003 - 5 S 1797/02-RdL 2004, 161 = Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 107; vgl. im Übrigen Metzger in: Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht - Fischereirecht, 3. Aufl. 1998, § 11 BJagdG Rdnr. 6 und § 10 BJagdG Rdnr. 2; Mitzschke/Schäfer, BJG, 4. Aufl. 1982 § 11 Rdnrn. 123, 142.
  • VGH Hessen, 18.02.1997 - 10 UE 459/96

    Erfolglose Klage einer kommunalen Gebietskörperschaft gegen das Land auf

    Selbst wenn man also entsprechend dem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren vom 14./15. Dezember 1995 davon ausgeht, dass mit dem Auslaufen der Hessischen Abschiebestoppregelungen gemäß § 54 AuslG die im Stadtgebiet der Klägerin aufgenommenen und untergebrachten Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina nicht mehr als Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge anzusehen sind, ist ein berechtigtes Interesse der Klägerin an der begehrten Feststellung im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO deshalb (noch) gegeben, weil auch über das Ende des allgemeinen Abschiebestopps hinaus noch anhaltende Wirkungen für die Klägerin fortbestehen (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1955 - II C 27.54 -, BVerwGE 2, 229; OVG Berlin, Urteil vom 18. April 1978 - II B 13/77 -, NJW 1978, 1644; Bay. VGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - 4 B 85 A. 916 -, BayVBl. 1987, 239 = NVwZ 1988, 84, m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 8 A 10439/93 -, RdL 1994, 195 = NuR 1994, 503).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20

    Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft

    5 des Schriftsatzes; dort setzt sich die Klägerin mit dem richterlichen Hinweis vom 9. Mai 2018 (Bl. 21 d. GA) zur Zulässigkeitsvoraussetzung des Feststellungsinteresses nach Vollzug des streitgegenständlichen Pachtvergabebeschlusses durch Abschluss des Verpachtungsvertrages und der vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16. Dezember 1993 - 8 A 10439/93 -, juris) und des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 4. Dezember 2003 - 5 S 1797/02 -, juris) auseinander.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - 2 L 232/06

    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft

    Zwar mag es im Allgemeinen zutreffen, dass - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - die Wirksamkeit eines Pachtvertrages nicht davon berührt wird, dass der dem Verpachtungsabschluss zugrunde liegende Beschluss des zuständigen Organs nicht rechtmäßig zustande gekommen ist und dass das berechtigte Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses mit dem Vertragsabschluss entfällt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.12.1993 - 8 A 10439/93 -, zit. nach juris).
  • VG Magdeburg, 28.02.2018 - 3 A 201/16

    Klagebefugnis und Feststellungsinteresse bei Klagen gegen Beschlüsse der

    Dabei kann offen bleiben, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Rechtswidrigkeit der Verpachtungsentscheidung überhaupt Auswirkungen auf die Wirksamkeit bereits abgeschlossener Pachtverträge haben kann (verneinend: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 8 A 10439/93 -, juris).
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